GTS
Willkommen in der Ganztagesschule
Der Verein FamiliJa, der seit über 20 Jahren Erfolgsgeschichte schreibt, bietet gemeinsam mit der Schulleitung eine Tagesbetreuung im Bildungszentrum Lurnfeld an.
Bei uns im Schulzentrum Lurnfeld, wird die GTS in einer getrennten Form geführt. D.h. Unterricht am Vormittag und die individuelle Lernzeit am Nachmittag finden getrennt statt.
Hier erfahren unsere Kinder in einer guten und stärkenden Atmosphäre Unterstützung für Lebens- und Schulalltag durch professionelle LehrerInnen und FreizeitpädagogInnen
Hausaufgabenbetreuung
Selbstständiges Arbeiten und Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken
Unterstützung bei der Hausübung, doch die endgültige Verantwortung für die Hausübung und den Lernerfolg tragen die Eltern.
Die Eltern sollen bitte täglich Schultaschen kontrollieren und Einsicht in die Hefte nehmen. Die Hausaufgabenpläne werden durch die Klassenlehrerinnen kommuniziert und den Freizeitpädagoginnen mitgeteilt, welches Kind innerhalb der Lernstunde nicht fertig wurde. Förder- und Nachhilfeunterricht wird in der GTS leider nicht erteilt. Kinder werden aber ermutigt, sich gegenseitig Hilfestellung zu geben, wenn nötig. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Eltern, Lehrerinnen und der GTS-Betreuung findet statt. Die verbleibende Zeit wird abwechselnd kreativ, sportlich, musisch oder entspannt verbracht.
Programm
Der Tag verläuft bei uns sehr abwechslungsreich unter anderem durch diese tollen und unterhaltsamen Programme, die wir während der Betreuung anbieten:
- Kreatives Gestalten
- Sport und Bewegung
- Rhythmus und Musik
- Entspannungsphasen
- Lernzeit
Die Betreuung beginnt nach dem Unterricht. Nach einem gemeinsamen Mittagessen um 12.45 Uhr, kann die Zeit bis 14.00 Uhr individuell gestaltet werden.
Darauf folgt von 14.00 bis 14.50 Uhr die Lernzeit, die von Pädagoginnen betreut wird.
Ablauf
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Kinder bis 16.00 Uhr (außer Freitags bis 14.00 Uhr) in der Schule sind.
Das Fernbleiben vom Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen ist jedoch laut Schulunterrichtsgesetz § 45 zulässig:-
- bei gerechtfertigter Verhinderung,
- bei Erlaubnis zum Fernbleiben, die aus vertretbaren Gründen vom SchulleiterIn oder LeiterIn des Betreuungsteiles zu erteilen ist, und
- auf Verlangen der Erziehungsberechtigten, wenn es sich um Randstunden handelt, die Freizeiteinheiten sind (also nach der Lernzeit).
- Bei Fernbleiben des Freizeitteiles muss seitens der Eltern eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
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